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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Die AGBs als PDF-Dokument

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) DTTB-Lizenz (für Turniere) 3

1.       Begriffe und Definitionen

2.       Lizenzen, Vertrag

3.       Beantragung, Erwerb und Erteilung einer Lizenz

4.       Laufzeit, Gültigkeit, Kündigung

5.       Pflichten der Lizenz-Inhaber

6.       Zahlung

7.       Anpassung der Preise

8.       Versicherungsleistungen

9.       Datenschutz

10.     Berichterstattung von Veranstaltungen

11.     Widerrufsrecht

12.     Haftung

13.     Änderung dieser AGB

14.     Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) DTTB-Lizenz (für Turniere)

Der Deutsche Tischtennis-Bund e.V. (DTTB) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) anerkannte Sportfachverband in Deutschland für die Sportart Tischtennis.

Sportverbände regeln die Zulassung zu ihrem Wettkampfsystem unter anderem über Lizenzen. Im Tischtennis-Sport geschieht dies im Individualspielbetrieb bei weiterführenden Veranstaltungen (Wettspielordnung (WO) des DTTB, Abschnitt A 11.1) und weiteren Veranstaltungen (WO Abschnitte A und C), insbesondere aus versicherungsrechtlichen Gründen, über die Turnierlizenz oder die sogenannte Veranstaltungslizenz. Der Besitz einer Turnier- oder Veranstaltungslizenz bildet die Grundlage für die Teilnahmeberechtigung an den genannten Individual-Veranstaltungen. Je nach Veranstaltung ist für die Teilnahme ggf. zusätzlich eine Startgebühr an den Veranstalter zu entrichten.

Mit dem Erwerb einer Turnier- oder Veranstaltungslizenz ist der Versicherungsschutz (Unfall- und Haftpflichtversicherung) bei der Teilnahme an entsprechenden Individual-Veranstaltungen gewährleistet. Der Erwerb einer regulären Turnierlizenz ist nicht nur aus finanziellen Gründen (gegenüber einer mehrfachen Veranstaltungslizenz) interessant. Inhaber der Turnierlizenz für Erwachsene (TLEI) profitieren auch von weiteren Serviceleistungen des DTTB wie zum Beispiel der Erstellung einer individuellen und freiwählbaren Startnummer sowie wechselnder zusätzlicher Goodies.

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis, das durch die Beantragung der Turnier- und/oder Veranstaltungslizenz und die Annahme durch den DTTB zustande kommt. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widerspricht der DTTB hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den DTTB. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Turnier- oder Veranstaltungslizenz beantragen.

1. Begriffe und Definitionen

  1. Sofern in diesen AGB nur die männliche Form gewählt wird, dient dies allein der besseren Lesbarkeit, die anderen Geschlechter gelten selbstverständlich als mitgemeint.
  2. Grundsätzlich werden in diesen AGB die Begriffe und Definitionen gemäß DTTB WO verwendet. Zusätzliche wiederkehrende Begrifflichkeiten werden im Folgenden definiert:

  • „Lizenz“ umfasst sowohl die Turnier- als auch die Einmal-Veranstaltungslizenzen (im Folgenden „Veranstaltungslizenz“).
  • „myTischtennis“ meint die myTischtennis GmbH, eine Vertragspartnerin des DTTB, deren technische und organisatorische Dienste der DTTB im Rahmen der Lizenzerteilung nach Maßgabe dieser AGB, insbesondere die in Ziff. 3 und Ziff. 6 benannten, in Anspruch nimmt.
  • „Sportler“ umfasst alle Spielberechtigten eines Vereins eines Mitgliedsverbands des DTTB sowie „ausländische Sportler“ ohne Spielberechtigung, welche eine Turnier- oder Veranstaltungslizenz  beantragen oder bereits besitzen (im letzteren Fall auch „Lizenz-Inhaber“ genannt).
  • „Veranstaltungen“ meint solche Veranstaltungen, deren Teilnahme eine Lizenz voraussetzt.
  • „Webseite“ meint die Webseite von myTischtennis, abrufbar unter „www.mytischtennis.de“.

2. Lizenzen, Vertrag

  1. Der DTTB erteilt Turnierlizenzen in den Altersgruppen Nachwuchs (TLNI), Erwachsene (TLEI) und Senioren (TLSI) sowie Veranstaltungslizenz für eine speziell von den Teilnehmenden ausgewählte Veranstaltung betreffend Erwachsenen- und Seniorenkonkurrenzen von Turnieren. Alle diese Lizenzen basieren auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Sportlern und dem DTTB. Sportler der Altersgruppe Nachwuchs erhalten automatisch mit einer Spielberechtigung für den Nachwuchs-Mannschaftsspielbetrieb SBNM eine eingeschränkte Turnierlizenz-Nachwuchs (eTLNI), sofern nicht bereits eine TLNI erworben wurde. Diese eTLNI wird jedoch durch den Verein verwaltet, weswegen die AGB in diesem Fall nicht anwendbar sind.
  2. Sämtliche Sportler müssen zur Teilnahme bei Veranstaltungen im Gebiet des DTTB über eine gültige Lizenz verfügen.

3. Beantragung, Erwerb und Erteilung einer Lizenz

  1. Die Beantragung der Lizenzen erfolgt durch den Sportler selbst. Für Sportler deutscher Staatsangehörigkeit oder mit dem Status gA wird eine bestehende Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands für den Erwerb einer Lizenz vorausgesetzt. Ausländische Sportler können auch ohne eine bestehende Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands eine Lizenz erwerben.
  2. Die Beantragung einer Lizenz setzt einen freigeschalteten Account auf der Webseite voraus. Durch die Registrierung und Erstellung eines solchen Accounts wird ein Nutzungsverhältnis zwischen dem Sportler und myTischtennis begründet. Insoweit gelten in diesem Zusammenhang ergänzend die AGB von myTischtennis.
  3. Die Lizenzen können nur online über die Webseite beantragt werden. Die Veranstaltungslizenz kann nur über die jeweilige Veranstaltung im click-TT Turnierkalender gebucht werden. Die Beantragung der Lizenzen erfolgt über den individuellen Account des Sportlers. Hierbei ist insbesondere die Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse erforderlich, damit Sportler relevante Informationen, etwa über bevorstehende Turniere oder Veranstaltungen, erhalten können. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Dies bestätigen die Sportler mit Abschluss des Bestellprozesses. Im Falle falscher Angaben behält sich der DTTB das Recht vor, die Lizenz zu entziehen und weitere rechtliche Konsequenzen einzuleiten. Nach Erteilung ist die persönliche Lizenz im Account des Lizenz-Inhabers einsehbar.
  4. Personen der Altersgruppe Nachwuchs können die TLNI sowie die TLEI beantragen. Personen der Altersgruppe Erwachsene können die TLEI beantragen. Personen der Altersgruppe Senioren können TLSI und TLEI nur gemeinsam beantragen.
  5. Minderjährige Sportler: Die Beantragung einer Lizenz eines minderjährigen Sportlers bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Die gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Sportlers sind sich bewusst, dass durch die Beantragung der TLNI der Stammverein durch die gesetzlichen Vertreter von seiner Aufsichtspflicht gemäß WO B 1.1 entbunden wird. Dies gilt in erster Linie für Veranstaltungen, an denen der Minderjährige für seinen Verein startet. Dies sowie die Erlaubnis der Beantragung muss bei Antragsstellung gegenüber dem DTTB bestätigt werden. Zur Beantragung einer TLEI bei Personen der Altersklasse Jugend 14 liegt es zudem in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Zeitpunkt der Erteilung der Turnierlizenz einzuholen und dies ebenfalls schriftlich gegenüber dem DTTB zu bestätigen. Die Beantragung einer TLEI für Sportler der Altersgruppe Nachwuchs ohne bereits vorhandene TLNI beinhaltet die Beantragung einer TLNI. Die gesetzlichen Vertreter bestätigen alle geforderten Voraussetzungen durch eine digitale Unterschrift während des Antragsprozesses.

4. Laufzeit, Gültigkeit, Kündigung

  1. Die Lizenzen können jederzeit beantragt werden. Bei Neubeantragung einer Turnierlizenz beginnt die Gültigkeit der Turnierlizenz je nach Auswahl des Sportlers mit dem Abschluss der Buchung oder zu Beginn der jeweils nächsten Halbserie (01.07. oder 01.01.). Die Gültigkeit einer Veranstaltungslizenz beginnt mit dem ersten und endet mit dem letzten Tag der jeweiligen Veranstaltung.
  2. Die Turnierlizenz verlängert sich automatisch und unabhängig vom ersten Buchungsdatum zum jeweils nächsten 01.07. bzw. 01.01 um weitere 6 Monate, sofern
    1. sie nicht durch den Sportler online über den zugehörigen Account bis spätestens zum 30.06. bzw. 31.12. gekündigt worden ist;
    2. sie nicht mit einem Gutschein-Code erworben wurde;
    3. kein Fall der Ziffer 12 (3) Satz 3 gegeben ist.
  3. Wurde eine Turnierlizenz mit einem Gutschein-Code erworben, so endet die Lizenz automatisch nach dem Ablauf der enthaltenen Gültigkeit des Gutschein-Codes und verlängert sich nicht automatisch.
  4. Der Sportler kann die Turnierlizenz jederzeit mit Wirkung zum 30.06. bzw. 31.12. über den zugehörigen Account kündigen. Es entstehen in Folge der Kündigung keine Erstattungsansprüche des Sportlers für bereits fällig gewordene Zahlungen für Lizenzen. Im Falle der Kündigung eines minderjährigen Sportlers bedarf eine Kündigung der Turnierlizenz der Zustimmung durch seinen gesetzlichen Vertreter, welche im Rahmen des Kündigungsprozesses entsprechend dem Antragsprozess abgefragt wird.
  5. Die Kündigung der Turnierlizenzen eines Sportlers der Altersgruppe Senioren (TLEI und TLSI) kann nur durch die Kündigung beider Lizenzen erfolgen.
  6. Die eTLNI und die TLNI erlöschen automatisch und ohne, dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Sportler altersbedingt nicht mehr der Altersgruppe Nachwuchs angehört.
  7. Beim Übergang eines Sportlers der Altersgruppe Erwachsene in die Altersgruppe Senioren, wird die bestehende TLEI automatisch und kostenlos um eine TLSI erweitert.
  8. Besitzt ein Sportler der Altersgruppe Nachwuchs neben einer TLNI zusätzlich eine TLEI, kann die TLEI einzeln gekündigt werden. Die TLNI kann jedoch nicht einzeln gekündigt werden, da ansonsten an die Stelle der TLNI automatisch eine eTLNI treten würde, für die der Verein zuständig ist. Zur Vermeidung von Kompetenzüberschneidungen bedeutet die Kündigung der TLNI durch den Sportler der Altersgruppe Nachwuchs zugleich die Kündigung seiner TLEI.
  9. Bei fristgerechter Kündigung einer Turnierlizenz wird der Sportler automatisch von allen Turnieren abgemeldet, die der Altersgruppe der gekündigten Turnierlizenz entsprechen, bei denen er sich zuvor online angemeldet hat und welche nach dem Kündigungsdatum stattfinden.
  10. Löscht der Sportler seinen Account während der Laufzeit einer Turnierlizenz, so erhält er vor Bestätigung der Löschung den Hinweis, dass mit dieser Löschung auch die Kündigung der Turnierlizenz nach Absatz 4 einhergeht und er dies durch die Betätigung des Buttons „Turnierlizenz kündigen“ bestätigt. Im Falle der Accountlöschung durch einen minderjährigen Sportler gilt dies entsprechend unter Berücksichtigung von Absatz 4 S. 3.
  11. Der DTTB behält sich das Recht vor, die Lizenzen eines Sportlers bei ausbleibenden Zahlungen vorübergehend bis zur Begleichung der offenen Forderungen zu sperren. Eine Teilnahme und Anmeldung an weiteren Veranstaltungen sind in diesem Fall nicht mehr möglich. Bei Sportlern der Altersklasse Nachwuchs kann dies nur eine zusätzliche kostenpflichtige TLEI betreffen. Bei Sportlern der Altersklasse Erwachsene betrifft dies die kostenpflichtige TLEI. Bei Sportlern der Altersklasse Senioren werden TLEI und TLSI gesperrt.
  12. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und dem daraus resultierenden Entzug der Lizenz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Für den DTTB besteht insbesondere ein wichtiger Grund und damit ein Recht zur außerordentlichen Kündigung der Lizenz, wenn
    1. die Spielberechtigung bei Löschung durch den Verein nach Ende der Halbserie nicht weiter besteht,
    2. der zuständige Landesverband die Spielberechtigung entzieht,
    3. ein Lizenz-Inhaber gegen seine Pflichten gemäß Ziffer 5 dieser Lizenzbedingungen verstößt,
    4. ein Lizenz-Inhaber seinen Zahlungspflichten aus den vertraglichen Vereinbarungen zur Lizenz (siehe Ziffer 6 sowie Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB (BGO)) trotz Mahnung nicht nachkommt,
    5. ein Lizenz-Inhaber versucht den Versicherer durch unzutreffende Angaben über Umstände zu täuschen, die für die Leistungspflicht des Versicherers nach Grund und/oder Höhe von Bedeutung sind.
  13. Bei einer gleichzeitigen Wahrnehmung eines Spielbetriebs im Ausland von Sportlern deutscher Nationalität oder Sportlern mit dem Status gA (s. WO A 15.1) bleibt eine bestehende Lizenz nur dann erhalten, wenn eine Spielberechtigung in Deutschland existiert.
  14. Für die (Online-)Anmeldung bzw. die Nominierung zu einer Veranstaltung muss die Lizenz bereits vorliegen. Sollte sich ein Teilnehmer selbst vor Ende des Meldeschlusses wieder von der Veranstaltung abmelden oder nicht zum Turnier erscheinen, erfolgt keine Kostenerstattung für die Veranstaltungslizenz.

5. Pflichten der Lizenz-Inhaber

  1. Voraussetzungen für die Lizenzerteilung sind
  1. eine bestehende Spielberechtigung (außer im Fall der Ziffer 3 (1) Satz 3),
  2. ein gültiger freigeschalteter Account auf der Webseite sowie
  3. das Anerkenntnis der sportlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung (siehe Ziffer 5 (2)) als verbindlich.
  1. Die sportlichen Regelungen im vorgenannten Sinne sind:

  • Die Satzung des DTTB inkl. aller zugehörigen Ordnungen (insbesondere die Rechts- und Strafordnung);
  • Die Anti-Doping Ordnung;
  • Die Wettspielordnung inkl. Durchführungsbestimmungen des DTTB;
  • Die Satzungen und Ordnungen sowie die Durchführungsbestimmungen des jeweils ausrichtenden bzw. veranstaltenden Mitgliedsverbands des DTTB

Diese Regelwerke können vom Lizenz-Inhaber jederzeit auf der Homepage des DTTB oder des jeweiligen Landesverbands eingesehen und heruntergeladen werden.

Wie im Rahmen der sonstigen Teilnahme am Spielbetrieb unter dem Dach des DTTB unterwirft sich der Lizenz-Inhaber auch durch das durch den Erwerb der Lizenz begründete vertragliche Verhältnis der Disziplinargewalt des DTTB.

  1. Wer wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen aus einer der Ordnungen des DTTB oder seiner zugehörigen Mitgliedsverbände für den gesamten Spielbetrieb gesperrt wurde, verpflichtet sich, nicht an Wettkämpfen des DTTB oder seiner Mitglieder für die Dauer der Sperre teilzunehmen.
  2. Es obliegt dem Lizenz-Inhaber, sich selbstständig über die Ausschreibungen zu Veranstaltungen zu informieren.
  3. Im Zuge der Anmeldung zu einer Veranstaltung ist es die Pflicht des Lizenz-Inhabers, die jeweilige Ausschreibung der Veranstaltung vollständig anzuerkennen.
  4. Die in Absätzen 1-5 benannten Pflichten sind nicht abschließend. Weitere Pflichten können sich aus der Bindung des Sportlers an die Satzung und den Ordnungen des DTTB ergeben.

6. Zahlung

  1. Die Preise der einzelnen Lizenzen sind unter Ziffer 3 der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB (BGO) geregelt. Die Zahlungsabwicklung wird von myTischtennis im Auftrag des DTTB übernommen. Die Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Der Sportler kann die Turnierlizenz per Lastschrift bezahlen, die Veranstaltungslizenz per Lastschrift oder über den Zahlungsdienstleister PayPal. Beide Lizenzarten können zudem auch per Gutschein-Code bezahlt werden, sofern dem Sportler ein solcher zur Verfügung steht.
  3. Soweit Zahlungsangaben des Sportlers benötigt werden, werden diese Informationen im Rahmen des rechtlich Zulässigen durch den DTTB bzw. myTischtennis verarbeitet. Weitere Einzelheiten hierzu können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
  4. Bei Zahlungsverzug des Sportlers wird durch myTischtennis eine Mahnung mit einem Zahlungsziel von acht Tagen an den Antragssteller versandt.
  5. Bei Wahl der Zahlungsmethode „SEPA-Lastschriftmandat“ ermächtigt der Sportler die myTischtennis, im Namen und Auftrag des DTTB Zahlungen von dem Konto, das im zugehörigen Account hinterlegt ist oder im Prozess des Erwerbs der Lizenz angegeben wird, mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er sein Kreditinstitut an, die Lastschriften deren Forderungsinhaber der DTTB ist, einzulösen. Für die Richtigkeit der Bankdaten ist der Sportler selbst verantwortlich. Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats mit Abschluss der Bestellung (Gültigkeit ab sofort) bzw. mit Beginn der Gültigkeit zum 01.07. oder 01.01 (Beginn der Gültigkeit mit der nächsten Halbserie) fällig. Kann ein Entgelt nicht eingezogen werden, trägt der Sportler alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere Bankgebühren im Zusammenhang mit der Rückgabe von Lastschriften und vergleichbare Kosten/Gebühren, in dem Umfang, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
  6. Bei Wahl der Zahlungsmethode „PayPal“ hat der Sportler die Möglichkeit, die Zahlung per PayPal zu leisten. Die Zahlung erfolgt im Anschluss der Bestellung. Der Sportler wird hierfür automatisch zum PayPal Zahlungsformular weitergeleitet. Nach erfolgreicher Zahlung werden, die vom Sportler bestellten, Turnierlizenzen sofort oder mit Start der Gültigkeit zur nächsten Halbserie (01.07. bzw. 01.01.) freigeschaltet. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.
  7. Bei Wahl der Zahlungsmethode „Gutschein-Code“ haben Sportler die Möglichkeit, für die Bezahlung einer Lizenz einen mehrstelligen Gutschein-Code einzulösen. Ein Gutschein-Code enthält die Freischaltung einer Turnierlizenz für eine festgelegte Dauer oder eine einmalige Freischaltung einer Veranstaltungslizenz für eine beliebige Veranstaltung. Nach Ablauf der Dauer verlängert sich die Turnierlizenz nicht automatisch (siehe Ziffer 4 (2)). Die Veranstaltungslizenz endet mit dem Ende der Veranstaltung. Nach Einlösung eines Gutschein-Codes für eine Turnierlizenz ist in diesem Zeitraum kein Abschluss einer zusätzlichen Turnierlizenz mit automatischer Verlängerung möglich.

7. Anpassung der Preise

  1. Der DTTB behält sich das Recht vor, die Preise der einzelnen Lizenzen (siehe Ziffer 6 (1)) nach Vertragsschluss anzupassen, soweit sich die für die Kalkulation relevanten Bereitstellungskosten („Gesamtkosten“) erheblich erhöhen und diese Erhöhung nicht durch eine Saldierung mit rückläufigen anderen Kostenfaktoren ausgeglichen werden kann („Gesamtkostenerhöhung“).
  2. Nachfolgend aufgeführt sind die einzelnen für die Kalkulation der Gesamtkosten im Sinne des Absatzes 1 relevanten Elemente, wobei die Elemente in absteigender Reihenfolge gewichtet sind: Löhne & Gehälter, Kundenservice & Support (insb. Kosten für externe Dienstleister), sonstige Kosten für die technische Bereitstellung der Turnier- bzw. Veranstaltungslizenzen (insbesondere Energie- und Softwarekosten), allgemeine Verwaltungskosten, staatlich auferlegte Gebühren, Abgaben und Steuern.
  3. Der DTTB kann die Preise für Lizenzen nur um den Betrag anpassen, der zum Ausgleich einer Gesamtkostenerhöhung erforderlich ist. Eine Erhöhung des Preises kann nicht zur Erzielung eines zusätzlichen Gewinns erfolgen. Der DTTB verpflichtet sich zugleich, Senkungen der Gesamtkosten an den Lizenz-Inhaber weiterzugeben.

8. Versicherungsleistungen

  1. Der DTTB hat einen Rahmenvertrag für alle Lizenz-Inhaber (Nachwuchs, Erwachsene und Senioren) mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft (ARAG) abgeschlossen, der Versicherungsschutz im Umfang der Leistungen aus dem Sportversicherungsvertrag mit dem jeweiligen Landesportbund /Landessportverband auch bei der persönlichen Anmeldung zu Veranstaltungen des Tischtennis-Sports gewährleistet.

Nähere Informationen zu den Bedingungen und Regelungen des Versicherungsschutzes sind in den entsprechenden AGB / AVB der ARAG zu finden. Diese können auf der Homepage des DTTB unter https://www.tischtennis.de/turnierlizenz/versicherung.html jederzeit eingesehen und/oder heruntergeladen werden oder bei der ARAG unter www.arag-sport.de durch den Lizenz-Inhaber angefordert werden.

  1. Bei dem im Abs. 1 genannten Vertrag mit der ARAG handelt es sich um einen Rahmenvertrag zu Gunsten der Lizenz-Inhaber. Liegt nach den in Abs. 1 genannten maßgeblichen Bestimmungen des Versicherers ein Versicherungsfall vor, hat der Lizenz-Inhaber einen entsprechenden Anspruch ausschließlich gegen den jeweiligen Versicherer. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Versicherungsfall keine Ansprüche gegen den DTTB bestehen.

9. Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
  2. Im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Leistungen durch myTischtennis im Auftrag des DTTB und der damit verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag wurde ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. In diesem verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Einhaltung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um ein angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
  3. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Datenschutz im Lizenz-Antragsprozess sowie den Datenschutzbestimmungen unter https://www.tischtennis.de/datenschutz.

10. Berichterstattung von Veranstaltungen

  1. Der Sportler ist sich bewusst, dass im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an Individual-Veranstaltungen, zu welcher er sich auf Basis einer Lizenz angemeldet hat, Bild- oder Videoaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung im Wege der Verbreitung und Schaustellung angefertigt werden können, die den Sportler als Teilnehmer der jeweiligen Veranstaltung zeigen.
  2. Soweit sich das Recht zur entsprechenden Berichterstattung im Wege der Verbreitung und Schaustellung nicht bereits aus dem Gesetz ergibt (siehe § 23 KunstUrhG), räumt der Sportler dem DTTB sowie dem jeweiligen Veranstalter, Ausrichter oder Durchführer der Individual-Veranstaltung das Recht ein, die Bild- oder Videoaufnahmen zur Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung, ggf. in Kombination mit Teilnehmerlisten/Mannschaftsaufstellungen, Berichten und Ergebnissen, über jeweilige Verbands- oder Vereinsmedien auch im Internet (z.B. auf der Website des Verbands und/oder des jeweils veranstaltenden anderen Verbands bzw. Vereins  und in sozialen Medien) und in seinen Verbands- oder Vereinspublikationen zu veröffentlichen sowie an den jeweiligen Landesverband, in dessen Gebiet das jeweilige Turnier stattfindet, oder die (lokale) Presse für Print- und Online-Zeitungen/-Medien zu übermitteln.
  3. Im Übrigen verweisen wir im Zusammenhang mit der Nutzung der Bild- oder Videoaufnahmen zum Zwecke der Berichterstattung auf unsere Datenschutzbestimmungen unter https://www.tischtennis.de/turnierlizenz/datenschutz.html sowie die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Veranstalters, Ausrichters oder Durchführers der Individual-Veranstaltung.

11. Widerrufsrecht

  1. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der DTTB nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. In Absatz 2 findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.?Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den DTTB:

Deutscher Tischtennis-Bund e. V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt a. M.
E-Mail: tl.dttb@tischtennis.de

mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Verbraucher kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (siehe Absatz 2) verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird der DTTB ihm unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn der Verbraucher diesen Vertrag widerruft, hat der DTTB ihm alle Zahlungen, die der DTTB von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim DTTB eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der DTTB dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

  1. Es folgt das Muster-Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.

An:
Deutscher Tischtennis-Bund e. V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt a. M.
E-Mail: tl.dttb@tischtennis.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung

— Bestellt am
— Name des/der Verbrauchers/Verbraucherin
— Anschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin
— Unterschrift des/der Verbrauchers/Verbraucherin (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
——————

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Hinweis: Die Ausübung des Widerrufsrechts ist unwirksam, wenn ein Sportler die Lizenz vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist bereits zur Teilnahme an einer Individual-Veranstaltung genutzt hat. Denn in einem solchen Fall hat der Sportler das mit der Lizenz verbundene Recht bereits für seinen bestimmungsgemäßen Zweck eingesetzt und ein anschließender Widerruf wäre vor diesem Hintergrund rechtsmissbräuchlich.  

12. Haftung

  1. Der DTTB haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
  2. Sofern außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind, ist die Haftung des DTTB bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem DTTB nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sportler regelmäßig vertrauen dürfen.
  3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des DTTB, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung außerhalb des Anwendungsbereichs von Absatz 1 bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

13. Änderung dieser AGB

  1.  Der DTTB ist berechtigt, Änderungen, Anpassungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der von den Parteien zu erbringenden Leistungen, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Ziffer 7 bleibt hiervon unberührt.
  2. Diese Änderungsbefugnis besteht nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes. Ein solch triftiger Grund ist gegeben, wenn durch unvorhersehbare, vom DTTB weder veranlasste noch beeinflussbare Änderungen das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird oder wenn infolge einer Gesetzesänderung eine Regelungslücke nach Vertragsschluss entstanden ist und durch diese Lücke zwischen dem DTTB und den Sportlern Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen, die nur durch Änderung zu beseitigen sind.
  3. Die geänderten Bedingungen werden den Sportlern in Textform (z.B. per E-Mail) mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Sportler nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Der DTTB weist den Sportler zu Beginn der Frist auf die Möglichkeit des Widerspruchs und die hierfür vorgesehene Frist gesondert hin. Bei Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Sportler werden die Änderungen nicht Vertragsbestandteil. Der Vertrag zwischen dem DTTB und dem Sportler wird unverändert fortgesetzt, endet jedoch automatisch zum jeweils nächsten 01.07. bzw. 01.01.
  4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung (siehe Ziffer 4) bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

  1. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht kraft Gesetzes eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
  2. Falls eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein sollte, so bleiben die übrigen Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, vollständig wirksam und durchsetzbar. Die Parteien versuchen, im Wege nach Treu und Glauben geführter Verhandlungen unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmungen durch Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Absichten der Vertragsparteien so weit wie möglich entsprechen.
  3. Setzt eine Partei eine Bestimmung des Vertrags oder dieser AGB nicht durch, so stellt dies in keiner Weise eine aktuelle oder zukünftige Verzichtserklärung hinsichtlich dieser Bestimmung dar. Verzichtserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. diesen AGB oder über dessen bzw. deren Gültigkeit ergeben und einen inhaltlichen Zusammenhang zur Satzung und/oder den Ordnungen des DTTB aufweisen, ist das Sportgericht des DTTB zuständig. Im Übrigen sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Einzelheiten zum Verfahren vor dem Sportgericht des DTTB können der Satzung und der Rechts- und Strafordnung des DTTB entnommen werden.

 

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