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Spielberechtigung im In- und Ausland seit 1. Juli möglich / Änderungen im Antragsverfahren für alle Spielberechtigungen

Wichtige Hinweise für Vereine zur "Doppelten Spielberechtigung"

04.07.2024

Frankfurt. Beim DTTB-Bundesrat im März wurde die sogenannte „doppelte Spielberechtigung“ für die Spielklassen von Kreisebene bis einschließlich Regionalliga ab 1. Juli 2024 beschlossen. Neben der Mannschaftsspielberechtigung in Deutschland dürfen Spielerinnen und Spieler auf diesen Ebenen künftig auch während der laufenden Saison zusätzlich für einen oder mehrere ausländische Vereine auf Punktejagd gehen. Die neue Regelung wirkt sich auch auf den generellen Prozess der Vergabe von Spielberechtigungen bei Click-TT aus. Die Begriffe "Erstspielberechtigungen", "Wechsel ins Ausland" und "Wechsel aus dem Ausland“ tauchen in der Wettspielordnung (WO) nicht mehr auf.

Das neue Antragsverfahren

Sämtliche Spielberechtigungen werden wie bisher im Vereinszugang von click-TT durch Personen mit entsprechendem Recht beantragt bzw. bearbeitet. Nach Auswahl des Menüpunktes „Spielberechtigungen“ erscheint unterhalb der Begriffsdefinitionen der neu gestaltete Abschnitt „Spielberechtigungen“.  Während die Anzeigen zu beantragten Spielberechtigungen bzw. Wiederaufleben sowie der Button „Spielberechtigungen löschen“ unverändert geblieben sind, wurden sämtliche Anträge zu Spielberechtigungen unter dem Button „Spielberechtigungen beantragen“ gebündelt. 

Detaillierte Hinweise mit Screenshots finden sie in diesem PDF

1. Suche

Der Einstieg in den vierseitigen Antragsprozess erfordert die Angabe von Daten zu der Person, für die eine Spielberechtigung beantragt werden soll. Nach der Eingabe erscheint die Übersicht, ob und wie eine Spielberechtigung für die genannte Person erworben werden kann. Für den Fall, dass die Person noch nicht in click-TT erfasst ist, sieht der weitere Prozess unter „2. Antrag“ die Angabe sämtlicher persönlichen Daten vor, nachdem vorher bestätigt wurde, dass es sich wirklich um eine Person handelt, die noch nicht in click-TT vorhanden ist. 

2. Antrag

Die entscheidende Neuerung ist unter 2.1 im Antragsprozess enthalten. Es muss angegeben werden, ob die Person im Ausland spielt (was nach neuer Regelung parallel zu einer deutschen Spielberechtigung möglich ist) oder jemals im Ausland gespielt hat. Damit verbunden sind weitere Prozesse in der Datenbank: 

Bei Nichtankreuzen des Feldes „Spielberechtigung im Ausland war oder ist vorhanden“ 

• erhalten Personen deutscher Nationalität die Spielberechtigung gemäß WO B 3.1 per sofort (Antragsdatum) – entspricht bisheriger „Erstspielberechtigung“ 

• erhalten Personen nicht deutscher Nationalität die Spielberechtigung gemäß WO B 3.1 per sofort (Antragsdatum) – entspricht bisheriger „Erstspielberechtigung“ und gleichzeitig das Ausländerkennzeichen „gA“ (gleichgestellter Ausländer) gemäß WO A 15.1.1 

Bei Ankreuzen des Feldes „Spielberechtigung im Ausland war oder ist vorhanden“ 

• erhalten Personen deutscher Nationalität die Spielberechtigung gemäß WO B 3.2 zum 1.7. bzw. 1.1. (Fristen analog Wechselfristen, entspricht dem bisherigen Wechsel aus dem Ausland) 

• erhalten Personen nicht deutscher Nationalität die Spielberechtigung gemäß WO B 3.2 zum 1.7. bzw. 1.1. (Fristen analog Wechselfristen, entspricht dem bisherigen Wechsel aus dem Ausland) und gleichzeitig je nach Land das Ausländerkennzeichen „eA“ (europäischer Ausländer) bzw. „A“ (Ausländer) gemäß WO A 15.1.1 

3. Kontrolle

Auf der Kontrollseite der Eingaben werden sämtliche Informationen nochmals aufgeführt. 

4. Ende

Es wird zum Abschluss ein PDF-Dokument erstellt und der Antragsprozess muss wie bisher durch das Einreichen des Antrags abgeschlossen werden. 

 

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